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Zeitarbeit - Flexible Lösungen für flexible Aufgaben

Die Zeitarbeit als eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung - wie Zeitarbeit offiziell heißt - sind Arbeitskräfte beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, erbringen ihre Arbeitsleistung beim jeweiligen Kundenunternehmen.

Zeitarbeit ist mittlerweile zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Wirtschaft geworden. Temporäre Personalengpässe, Produktionsspitzen oder enge Terminvorgaben können mit Hilfe des Instrumentes Zeitarbeit individuell und umgehend gemeistert werden.

ARWA Personaldienstleistungen GmbH reagiert auf individuelle Kundenanforderungen zeitnah, professionell, flexibel und zuverlässig. Alle Anforderungen erfüllt ARWA durch eine sorgfältige Mitarbeiterauswahl, regelmäßige Qualitätsprüfungen und einer persönlichen Betreuung des eingesetzten Personals.

Auf diese Weise werden Unternehmensziele in einem klar kalkulierbaren Rahmen umgesetzt.

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