ARWA zählt zu den größten deutschen Personaldienstleistungs-Unternehmen. So verfügen wir über die aktuellsten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und des zuständigen Finanzamtes. Eine branchenübliche und gültige Versicherungsbestätigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor.
Erlaubnisbescheinigungen
Selbstverständlich ist ARWA auch im Besitz der unbefristeten Erlaubnis der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung.