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Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung - wie Zeitarbeit offiziell heißt - stellt die Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderen Unternehmen aus allen Branchen zur Verfügung.
Zeitarbeit bietet Arbeitsuchenden aus allen Berufsgruppen einen schnellen Einstieg ins Berufsleben und interessante Perspektiven. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist Flexibilität und Aufgeschlossenheit für immer neue Herausforderungen.
Folgende Möglichkeiten bietet Ihnen die Zeitarbeit:
Es ist empfehlenswert als Bewerber bei der Wahl der Zeitarbeitsfirma auf ein solides und bereits langjährig bestehendes Unternehmen zurückzugreifen, dass über eine tarifliche Absicherung und eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung verfügt. Dies sind nur einige von vielen Kriterien, die ARWA erfüllt. Wir freuen uns darauf, Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch von unseren Personaldienstleistungsqualitäten zu überzeugen.
Zeitarbeit basiert auf einer vertraglichen Beziehung zwischen 3 Parteien: Sie als Arbeitnehmer gehen ein festes Arbeitsverhältnis mit ARWA ein und bekommen von uns Ihr Gehalt. Wir übernehmen alle von der Arbeits- und Sozialgesetzgebung vorgeschriebenen Arbeitgeberpflichten, einschließlich der Lohnsteuerabführung. Sie als Zeitarbeitskraft arbeiten nicht bei ARWA direkt, sondern werden in unserem Auftrag bei anderen Unternehmen tätig. Diese schließen mit uns als Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) ab.


